Anmeldung an der Theodor-Heuss-Realschule
Die Anmeldung neuer Schüler ist grundsätzlich zu den Schulhalbjahren möglich.
Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin über unser Sekretariat und, falls notwendig, einen Termin mit der Schulleitung.
Anmeldeunterlagen
Anmeldedokumente: Download Anmeldeformular
ggf. ist die schriftliche Zustimmung des zweiten Sorgeberechtigten oder ein Nachweis des alleinigen Sorgerechts notwendig. Näheres siehe ganz unten „Sorgrerechtsfrage“*
Impfschutz gegen Masern
Information über den Impfschutz gegen Masern (mehr Infos hier). Bitte weisen Sie den Impfschutz bei der Anmeldung im Sekretariat mit einem entsprechenden Dokument nach Download Dokumentation Masernimpfschutz
Anmeldung neuer Fünftklässler – Dokumente
Bei der Anmeldung der neuen Fünftklässler gelten die gesonderten zentralen Anmeldetermine. Bringen Sie hierzu die Anmeldedokumente im Original mit. Eine persönliche Vorstellung der Schüler ist nicht erforderlich. Bei Schülerinnen und Schülern mit Hauptschulempfehlung ist bereits im Vorfeld ein Beratungsgespräch durch die Eltern zu vereinbaren.
Identitätsnachweis des Kindes
(z.B. Stammbuch, Geburtsurkunde, Personalausweis, Kinderpass)
Formularblätter zum Aufnahmeverfahren für die Grundschule
Blatt 4 : Anmeldung an der Weiterführenden Schule
Blatt 5: Bestätigung der Grundschule über ein Informations- und Beratungsgespräch
Blatt 7 Grundschulempfehlung(Es sind die Originale erforderlich! – Keine Kopien!)
ggf. ist die schriftliche Zustimmung des zweiten Sorgeberechtigten oder ein Nachweis des alleinigen Sorgerechts notwendig. Näheres siehe ganz unten „Sorgrerechtsfrage“*
Sollten Sie eine Aufnahme in den „Bilingualen Zug“ oder in das IT-Profil der THRS wünschen, ist eventuell (bei Überbelegung) die Leistung in der Grundschule ausschlaggebend. In diesem Fall bitten wir um Vorlage einer Kopie der Halbjahresinformation – ggf. würden wir Sie bitten diese nachzureichen.
Sekretariat
Telefon: 06205 / 213 200
Fax: 06205 / 213 205
eMail: sekretariat@sv.thrs-hockenheim.de
* Sorgerechtsfrage
Bei getrennt lebenden Eltern mit gemeinsamen Sorgerecht ist die Entscheidung über die Anmeldung in der weiterführenden Schule zwischen den Elternteilen einvernehmlich zu treffen.
- Sind beide Elternteile gemeinsam sorgeberechtigt, leben aber getrennt, ist die Schule verpflichtet sich der Zustimmung beider Sorgeberechtigten zu versichern, entweder
- beide Sorgeberechtigten nehmen die Anmeldung vor oder
- der Sorgeberechtigte, der die Anmeldung vornimmt, muss die schriftliche Zustimmung des zweiten Sorgeberechtigten vorlegen.
- Ist ein Elternteil alleine sorgeberechtigt, muss er der Schule einen Nachweis vorlegen. Bei gemeinsamen Sorgerecht ist die Entscheidung über die Anmeldung in der weiterführenden Schule zwischen den Elternteilen einvernehmlich zu treffen.