Beurlaubung
Aufgrund der gesetzlichen Schulpflicht sind Beurlaubungen von Schülern grundsätzlich nicht möglich.
Eine Ausnahme ist nur in besonders begründeten Ausnahmefällen und nur auf rechtzeitigem, schriftlichem Antrag möglich. Über zulässige Beurlaubungsgründe gibt die Schulleitung Auskunft.
Kontakt Schulleitung
Marion Marker-Schrotz, Realschulrektorin (Schulleiterin)
Kontakt über das Sekretariat:
Telefon: 06205 / 213 200
Fax: 06205 / 213 205